Schließen sich wirtschaftliche Nutzung und Naturschutz in einem Wald einander aus? Diese spannende Frage kann nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantwortet werden. Es kommt ganz darauf an, welchen rechtlichen Schutzstatus das entsprechende Gebiet hat und welche Behandlungsrichtlinie für das Schutzgebiet entwickelt und in Kraft gesetzt wurde.


  Zur Klärung der Frage, ob der im Winter 2011/12 erfolgte Holzeinschlag in der Kreuzhorst erlaubt und fachlich korrekt durchgeführt wurde, hatte ich mich mit einem Schreiben an das Landesamt für Umweltschutz in Halle (LAU) gewandt. Dieses hatte nach umfangreichen eigenen Recherchen und Prüfungen mir im Juli 2012 geantwortet. Die Antwort war und ist so interessant, dass sie allen an der Kreuzhorst Interessierten über den Kreuzhorstkurier bekannt gemacht wurde. Gegenwärtig (2017) arbeit die Landesregierung daran, auch den Schutzstatus dieses Gebiet neu auszuweisen. Hier der Artikel im Kreuzhorstkurier, Ausgabe Oktober 2012 Seite1, Seite2, Seite3

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