P R E S S E M I T T E I L U N G

von Jürgen Scharf (Mitglied des Landtags von Sachsen-Anhalt)

 

 

Ehle-Umflut-Kanal-Gelände darf nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden

Scharf: „Hochwasserschutz muss oberste Priorität haben!“

 

Der Ehle-Umflut-Kanal ist wohl eines der bedeutendsten Wasserbauwerke, das die Stadt Magdeburg schon mehrfach vor verheerenden Überschwemmungskatastrophen bewahrt hat. Daher darf nichts unternommen werden, um die ungehinderte Funktionsweise des Umflut-Kanals zu gefährden. Zweifellos bildet der ost-elbische Raum eine außergewöhnlichen reizvolle Naturlandschaft mit einer reichhaltigen Flora und Fauna. Verschiedene schutzwürdige Ziele liegen also miteinander in Konkurrenz und müssen gegeneinander in Abwägung gebracht werden. Absolute Priorität in allen Abwägungsprozessen muss jedoch die Sicherung des Hochwasserschutzes besitzen.

 

Wenn nun im Schutzgebietssystem NATURA 2000 gemäß FFH-Richtlinie das „besondere Schutzgebiet-Nr. 50 ‚Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg’“ der EU-Kommission gemeldet wurde, so ist zwar der Umflutkanal Bestandteil dieser Meldung, dieses erfordert aber nicht – wie fälschlicherweise der Magdeburger Beigeordnete Holger Platz in seiner Antwort auf die Frage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Reinhard Stern angibt – eine Ausweisung als Naturschutzgebiet zu planen und zu verfolgen. Eine Anfrage meinerseits an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ergab, dass es lediglich ein Verschlechterungsverbot für die FFH-relevanten Lebensraumtypen und Art-Habitate gibt. Dieses muss aber nicht zwingend durch die Ausweisung eines Naturschutzgebietes umgesetzt werden. Es gibt seitens der Oberen Naturschutzbehörde auch keinerlei entsprechende  Bestrebungen.

 

Damit fordere ich die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Magdeburg endgültig auf,  ihr verdecktes Treiben aufzugeben, gegen den eindeutigen Willen der Bevölkerung Stück für Stück daran zu arbeiten, das Ehle-Umflut-Gelände als Naturschutzgebiet auszuweisen. Der Schutz des menschlichen Siedlungsraumes ist im Zweifel höher als Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu bewerten. Die östliche Umflut muss als ungehindertes Gebiet zur Ableitung von Hochwässern uneingeschränkt erhalten bleiben.

 

Jürgen Scharf, MdL

 

Magdeburg, 23.12.2003