Hochwasserschutz in Magdeburg

(veröffentlicht im Elbkurier, Heft 4, Dezember 2014, dem Informationsblatt des CDU-Kreisverbandes Magdeburg)

 

Die notwendige Verbesserung des Hochwasserschutzes in Magdeburg ist ständiger Tagesordnungspunkt in einigen Ortsverbänden, so besonders in Ostelbien.

   Auf einer Bürgerversammlung im Sommer letzten Jahres sagte Umweltminister Dr. Aeikens zu, zu einer weiteren Bürgerversammlung zu kommen, wenn die „Ergebnisse von hydraulischen Untersuchungen der TU Dresden zur Verbesserung des Abflussverhaltens der Elbe im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Magdeburg“  vorliegen. Der Zeitpunkt war gekommen, uns so folgten ca. 100 Einwohner der Einladung des Ortsverbandes unter Leitung von Fr. Dr. Bettecken, die auch die Versammlung moderierte.

   Zur Einleitung führte Dr. Aeikens aus, dass Hochwasserschutz in Magdeburg integraler Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption für das gesamte Land Sachsen-Anhalt sei, ja dass auch inzwischen die Abstimmungen zwischen allen Elbanrainern, von Tschechien bis Hamburg,  deutlich verbessert wurden.

  Für das Hochwasser 2013 wurde inzwischen für unser Land eine Gesamtschadenssumme von rund 2,0 Mrd. Euro ermittelt. Seit dem extremen Hochwasser im Sommer 2002 konnten sichtbare Erfolge bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes erzielt werden. Seit 2002 wurden im Land ca. 530 Mio.  Euro für die Beseitigung der Hochwasserschäden und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes ausgegeben. Mit dem Geld konnten seit 2002 u.a. ca. 595 km Deiche sowie andere technische, dem Hochwasserschutz dienende Anlagen, saniert oder neu gebaut werden. Von den 1.312 km Landesdeichen entsprechen jetzt 697 km den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die umfassenden Sanierungsmaßnahmen haben sich bewährt. Alle seit 2002 sanierten oder neu errichteten Deiche hielten den Fluten im Juni 2013 stand. Damit sind, gemessen an den aufgetretenen und möglichen Schadenssummen, die über 500 Mio. Euro im Hochwasserschutz gut angelegtes Geld. Die Vermeidung von Personenschäden kommt zu dieser Bilanz noch hinzu.

  Für den Hochwasserschutz sind das Land, die Kommunen und die betroffenen Grundstückseigentümer zuständig. Und so hat auch Magdeburg in eigener Verantwortung die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen beschlossen, sowie organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung des technischen Hochwasserschutzes getroffen. Hierüber berichtete der Beigeordnete Dr. Platz. (Auf die Darstellung dieser Maßnahmen im Einzelnen wird hier verzichtet, da in den Magdeburger Medien darüber mehrfach ausführlich berichtet wurde.)

  Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Magdeburg werden die in Landesverantwortung stehenden Hochwasserschutzanlagen noch sicherer gemacht. Beispiele sind:

-          Die Sanierung des unsanierten Bereiches des linken Umflutdeiches bis 2017

-          Die Sanierung des rechten Elbdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg Büchnerstraße ab Frühjahr 2015

-          Um den Hochwasserschutz im Herrenkrug zu erhöhen werden die Deiche im Herrenkrug komplett überplant und saniert. Nach dem Juni-Hochwasser 2013 wurde zunächst ein Notdeich geschüttet, um weitere Hochwasserereignisse während der Planungs-und Bauphase abwehren zu können. Ein Baubeginn ist Anfang 2015 geplant.

-          Die Rückstausicherung der Sülze

-          Hochwasserschutzmaßnahmen im Wohngebiet Speicher Buckau. Dies beinhaltet eine Rückstausicherung der Klinke.

-          Die Hochwasserschutzmaßnahme im Magdeburger  Wissenschaftshafen

-          Die Hochwasserschutzmaßnahme in der Magdeburger Oststraße (Deichlückenschluss)

Das Gutachten der TU Dresden vom 3.11.2014 stellte Herr Dr. Weichel vom Landeshochwasserbetrieb vor. Grundlage aller simulierten Szenarien ist ein Abfluss von 5.090 m3/s (Messung Pegel Barby), wie er beim Scheitel des Hochwassers 2013 auftrat. Die in den Ergebnissen ausgewiesenen Wasserspiegelabsenkungen und auch –erhöhungen beziehen sich auf das Extremhochwasser 2013. Es wurden fünf Szenarien durchgerechnet. Hier eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse:

  Signifikante Ergebnisse erzielen die Szenarien

-          Bewuchsreduzierung im Elbeumflutkanal

-          Bewuchsreduzierung in der Alten Elbe

-          Sedimentabtrag im Bereich der Alten Elbe

Geringe Effekte werden erzielt durch die Szenarien

-          Rückbau der Kanonenbahnbrücken im Bereich Alte Elbe und im Elbeumflutkanal

-          Abtrag  „Kleiner Wasserfall“

Keine Effekte erzielen die Szenarien

-          Rückbau Cracauer Wehr

-          Änderung des Öffnungszeitpunktes des Pretziener Wehres

Der Bereich Magdeburg Rothensee wird bei keinem Szenario bevorteilt. Auf Grund der entfernten Lage flussabwärts sind auch bei Umsetzung aller Szenarien in diesem Bereich keine signifikanten Wasserspiegelabsenkungen möglich.

  Geht man in einer rechnerischen Maximalvariante von der Umsetzung aller Effekte bringenden Maßnahmen aus, so sind theoretisch folgende Wasserspiegelabsenkungen (WSPA) möglich:

-          Elbeumflutkanal :  WSPA von max. 66 cm (im Mittel 10-30 cm)

-          Alte Elbe: WSPA von max. 45 cm (stromab geringer werdend)

-          Stromelbe: WSPA 10-45 cm (im Bereich Stromkilometer 300 bis 330)

Es verschiebt sich damit natürlich die Abflussverteilung. Der Elbumflutkanal und die Alte Elbe werden deutlich höher beaufschlagt. Es erfolgt ein geringerer Abfluss in Stromelbe und Zollelbe.

  Der Landeshochwasserbetrieb strebt zunächst die Entfernung von Großbewuchs im Elbeumflutkanal im Bereich der Haberlandbrücke und des Pechauer Sieles an. Der Elbeumflutkanal ist Bestandteil des FFH-Gebietes. Deshalb bedürfen die Maßnahmen des Nachweises der FFH-Verträglichkeit.

  Der Hinweis auf die FFH-Verträglichkeit aller Maßnahmen entfachte sogleich wieder die Diskussion um die Bemühungen der Stadt Magdeburg, diese Gebiete aus dem FFH-Status zu entlassen. Dr. Aeikens verwies auf eine diesbezügliche Unterstützung der Landesregierung, dämpfte aber zugleich alle schnellen Erwartungen. Auch in FFH-Gebieten sind Sanierung und Neubau von Hochwasserschutzanlegen möglich, es ist aber das zugehörige Genehmigungsverfahren komplizierter. Deshalb streben Land und Stadt die Umsetzung der als sinnvoll erarbeiteten Maßnahmen unabhängig vom Streit über eine mögliche Herausnahme des Gebietes aus dem FFH-Status an.

 

Jürgen Scharf, MdL