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07.05.2005 Sachsen-Anhalt, News: CDU
und Sozialministerium streiten um geplante Änderungen beim
Bestattungsgesetz Dürfen Urnen zu Hause aufbewahrt
werden? | |
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Magdeburg. Dürfen in Sachsen-Anhalt bald Urnen mit der Asche
Verstorbener ins heimische Wohnzimmer gestellt oder im Garten
vergraben werden? In dieser Frage ist ein handfester Streit zwischen
der CDU und dem FDP-geführten Sozialministerium entbrannt.
Worum geht es?
Sozialminister Gerry Kley (FDP) will
das Bestattungsrecht ändern. „Bei einer Urnenbestattung soll die
Urne zukünftig auch auf Privatgrundstücken in der Erde beigesetzt
oder in der Wohnung aufbewahrt werden dürfen“, steht im
Gesetzentwurf des Sozialministeriums. „Dieses Verfahren kommt dem
Wunsch einer immer größer werdenden Anzahl von Menschen entgegen“,
heißt es zur Begründung. Und: „Da angenommen werden kann, dass die
Angehörigen pietätvoll mit der Urne und ihrem Inhalt umgehen, sind
keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Liberalisierung sprechen.“
Das aber sieht Jürgen Scharf ganz anders. „Wir dürfen nicht
jedem Trend westeuropäischer Bestattungsunkultur hinterherlaufen“,
sagt der CDU-Fraktionschef. „Der Friedhof ist nach unserer
abendländischen Kultur die letzte Ruhestätte für die Toten und nicht
der Bettkasten in einem Schlafzimmer.“
Abschreckendes
Beispiel sind für Scharf die Niederlande, in denen Urnen bereits zu
Hause aufbewahrt werden dürfen. „Was aber passiert dort?“, fragt er.
„Bei Haushaltsauflösungen werden immer wieder Urnen in die Grachten
geworfen. In Deutschland wäre es der Sperrmüll.“
Die
evangelische Kirche pflichtet ihm bei. Der Gesetzentwurf sei „ein
einziges Armutszeugnis in Sachen Bestattungskultur“, sagt
Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser. Der Gesetzgeber sei gut
beraten, „nicht jedem Zeitgeist hinterherzulaufen, denn im Umgang
mit dem Tod zeigt sich der Wert des Lebens“.
Umstritten ist
ein weiterer Punkt: Der Sozialminister will ermöglichen, dass auch
Private als Friedhofsträger zugelassen werden. Bislang ist das
Kommunen und öffentlich anerkannten Religionsgemeinschaften
vorbehalten.
„Ich habe große Bedenken“, sagt CDU-Politiker
Scharf. Er wirft Fragen auf wie diese: „Was passiert, wenn ein
privater Friedhofsbetreiber pleite geht? Wer kann ausschließen, dass
Sekten auf privaten Friedhöfen ihren Kult betreiben? Ist es nicht
möglich, dass extremistische Organisationen ihre eigenen
Heldenfriedhöfe entwickeln?“ Scharf schlussfolgert: „Der Entwurf ist
vollkommen unausgegoren. Viele rechtliche Fragen sind offen, es gibt
erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten.“ Kurzum: „Ich gebe dem Entwurf
in der vorliegenden Form keine Chance.“
Von Michael Bock (VS) |
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