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07.05.2005  Sachsen-Anhalt, News:
CDU und Sozialministerium streiten um geplante Änderungen beim Bestattungsgesetz
Dürfen Urnen zu Hause aufbewahrt werden?

Magdeburg. Dürfen in Sachsen-Anhalt bald Urnen mit der Asche Verstorbener ins heimische Wohnzimmer gestellt oder im Garten vergraben werden? In dieser Frage ist ein handfester Streit zwischen der CDU und dem FDP-geführten Sozialministerium entbrannt.

Worum geht es?

Sozialminister Gerry Kley (FDP) will das Bestattungsrecht ändern. „Bei einer Urnenbestattung soll die Urne zukünftig auch auf Privatgrundstücken in der Erde beigesetzt oder in der Wohnung aufbewahrt werden dürfen“, steht im Gesetzentwurf des Sozialministeriums. „Dieses Verfahren kommt dem Wunsch einer immer größer werdenden Anzahl von Menschen entgegen“, heißt es zur Begründung. Und: „Da angenommen werden kann, dass die Angehörigen pietätvoll mit der Urne und ihrem Inhalt umgehen, sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Liberalisierung sprechen.“

Das aber sieht Jürgen Scharf ganz anders. „Wir dürfen nicht jedem Trend westeuropäischer Bestattungsunkultur hinterherlaufen“, sagt der CDU-Fraktionschef. „Der Friedhof ist nach unserer abendländischen Kultur die letzte Ruhestätte für die Toten und nicht der Bettkasten in einem Schlafzimmer.“

Abschreckendes Beispiel sind für Scharf die Niederlande, in denen Urnen bereits zu Hause aufbewahrt werden dürfen. „Was aber passiert dort?“, fragt er. „Bei Haushaltsauflösungen werden immer wieder Urnen in die Grachten geworfen. In Deutschland wäre es der Sperrmüll.“

Die evangelische Kirche pflichtet ihm bei. Der Gesetzentwurf sei „ein einziges Armutszeugnis in Sachen Bestattungskultur“, sagt Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser. Der Gesetzgeber sei gut beraten, „nicht jedem Zeitgeist hinterherzulaufen, denn im Umgang mit dem Tod zeigt sich der Wert des Lebens“.

Umstritten ist ein weiterer Punkt: Der Sozialminister will ermöglichen, dass auch Private als Friedhofsträger zugelassen werden. Bislang ist das Kommunen und öffentlich anerkannten Religionsgemeinschaften vorbehalten.

„Ich habe große Bedenken“, sagt CDU-Politiker Scharf. Er wirft Fragen auf wie diese: „Was passiert, wenn ein privater Friedhofsbetreiber pleite geht? Wer kann ausschließen, dass Sekten auf privaten Friedhöfen ihren Kult betreiben? Ist es nicht möglich, dass extremistische Organisationen ihre eigenen Heldenfriedhöfe entwickeln?“ Scharf schlussfolgert: „Der Entwurf ist vollkommen unausgegoren. Viele rechtliche Fragen sind offen, es gibt erhebliche Missbrauchsmöglichkeiten.“ Kurzum: „Ich gebe dem Entwurf in der vorliegenden Form keine Chance.“

Von Michael Bock   (VS)

 
 
 
 
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