In einem Gastbeitrag für die Ev. Wochenzeitung "Die Kirche" habe ich bemängelt, dass der Entwurf des EU-Konventes in seiner Präambel keinen Gottesbezug enthält, wie dieses z.B. unser Grundgesetz kennt.Im abschließenden Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29.10.20004 findet sich nun lediglich die Formulierung: "SCHÖPFEND aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben..."
Beitrag in "Die Kirche" vom 22.06.2003
Vertrag über eine Verfassung für Europa