Der Bestand des Elbebibers (Castor fiber albicus) hat sich in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren erhöht. Der Biber ist durch seine Listung in Anhang IV der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 14b Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art. Der Erhaltungszustand ist sowohl in Sachsen-Anhalt als auch bundesweit mit „günstig“ einzuschätzen und soll in diesem „günstigen Erhaltungszustand“ erhalten bleiben. Allerdings führt die zunehmende Ausbreitung des Bibers auch zu Konflikten. So beschädigen Biber mitunter Hochwasserschutzanlagen, Verkehrswege, Fischteichanlagen oder auch land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Dies gilt es möglichst zu vermeiden. Im Sinne eines nachhaltigen Bibermanagements gilt es daher, Prävention und Konfliktlösungen zu stärken. CDU- und SPD-Fraktion sprechen sich in der Drs. 6/2929 vom 26.03.2014 für die Erarbeitung eines Bibermanagements aus. Meine Rede im Landtag können Sie dem stenografischen Protokoll entnehmen.
Videomitschnitt Quelle: Video: Landtag von Sachsen-Anhalt